Kirchengemeinderat Cleebronn
Die nächsten Sitzungstermine:
- 14.10. | 19:00 – 22:30 Uhr | Evang. Kirchengemeinde Cleebronn
Sitzung des Kirchengemeinderats - 11.11. | 19:00 – 22:30 Uhr | Evang. Kirchengemeinde Cleebronn
Sitzung des Kirchengemeinderats - 09.12. | 19:00 – 22:30 Uhr | Evang. Kirchengemeinde Cleebronn
Sitzung des Kirchengemeinderats - 20.01. | 19:00 – 22:30 Uhr | Evang. Kirchengemeinde Cleebronn
Sitzung des Kirchengemeinderats
Mitglieder Kraft Amtes:
Pfarrer
Lukas Gansky
Keltergasse 21
Tel. 0176 / 92 63 64 98
oder 07135 / 6519
Fax 07135 / 930532
Kirchenpflegerin:
Elke Pfeil
- Kindergartenausschuss,
- 1.Schriftführerin
Silvanerstr. 5
74389 Cleebronn
Tel. 07135 / 13644
kirchenpflege@kirche-cleebronn.de
Gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderates:
2. Vorsitzende:
Katja Kuch
- Vertreterin in der Bezirkssynode
Hauptstrasse 21
Tel. 01520 / 31 35 67 5
E-Mail: katja.kuch@t-online.de
Susanne Beuttner
- Kindergartenausschuss
Gartenweg 7
Tel. 07135 / 2969
Marcel Beyl
- Bauausschuss
- Beauftragter für Ökumene
Silvanerstr. 22
Tel. 0160 / 9299 0330
Karlheinz Holzwarth
- stellvertreter Bezirkssynode,
- Bauausschuss
- 3.Schriftführer
Starenweg 10
Tel. 07135 / 934750
Deborah Kulisz
Schützenstraße 10
Tel. 0160 / 91072095
Sibylle Röther
- Kindergartenausschuss
Schillerstr. 19
Tel. 07135 / 14914
Clemens Wilms
- Bauausschuss
- 2.Schriftführer
Michaelsberger Weg 20
Tel. 07135 / 93 61 246
Kirchengemeinderat
Amtsverpflichtung:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird.
Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird.
Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
(§ 34 Kirchliche Wahlordnung)
Was macht der Kirchengemeinderat?
Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer/in die Gemeinde und trägt für viele Aufgaben in der Gemeinde die Verantwortung:
- Gottesdienstordnung und Opferplan
- Verwaltung des kirchlichen Haushalts
- Bau und Erhaltung der Gebäude
- Pfarrstellenbesetzung
- Organisation von Veranstaltungen und Festen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen
- Schwerpunkte setzen und umsetzen
Der KGR wird sich auch um gemeinsame geistliche Erfahrungen bemühen und unterschiedliche Ausprägungen von Frömmigkeit respektieren.
Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung
ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit. Es genügt nicht, sich nur an den regelmäßigen Sitzungen des Rats (alle vier Wochen) zu beteiligen.
Gefragt sind:
Mitdenken und kritische Auseinandersetzung, Bereitschaft Gaben und Fähigkeiten zum Nutzen aller einzusetzen, überlegte und kritische Teilnahme am Leben der Gemeinde und die Bereitschaft, sich im Auftrag Jesu Christi zu engagieren.
Informationen zur Kirchenwahl finden Sie hier.