Kirchengemeinderat Cleebronn
Mitglieder Kraft Amtes:
Pfarrer
Lukas Gansky
Keltergasse 21
Tel. 0176 / 92 63 64 98
oder 07135 / 6519
Fax 07135 / 930532
Gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderates:
2. Vorsitzende:
Katja Kuch
- Vertreterin in der Bezirkssynode
Hauptstrasse 21
Tel. 01520 / 31 35 67 5
E-Mail: katja.kuch@t-online.de
Susanne Beuttner
- Kindergartenausschuss
- Bauausschuss
Gartenweg 7
Tel. 07135 / 2969
Marcel Beyl
- Bauausschuss
- Beauftragter für Ökumene
Silvanerstr. 22
Tel. 0160 / 9299 0330
Deborah Kulisz
-Bauausschuss
Talweg 12
Tel. 0160 / 91072095
Barbara Schütz
-Kindergartenausschuss
Kurmainzstr. 5
Tel. 07135/934705
Fabienne Schwara
-Kindergartenausschuss
Kurmainzstr. 7
Tel. 0157 / 75871970
Clemens Wilms
- Bauausschuss
- 1. Schriftführer
Michaelsberger Weg 20
Tel. 07135 / 93 61 246
Kirchengemeinderat
Amtsverpflichtung:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird.
Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird.
Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
(§ 34 Kirchliche Wahlordnung)
Was macht der Kirchengemeinderat?
Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer/in die Gemeinde und trägt für viele Aufgaben in der Gemeinde die Verantwortung:
- Gottesdienstordnung und Opferplan
- Verwaltung des kirchlichen Haushalts
- Bau und Erhaltung der Gebäude
- Pfarrstellenbesetzung
- Organisation von Veranstaltungen und Festen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen
- Schwerpunkte setzen und umsetzen
Der KGR wird sich auch um gemeinsame geistliche Erfahrungen bemühen und unterschiedliche Ausprägungen von Frömmigkeit respektieren.
Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung
ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit. Es genügt nicht, sich nur an den regelmäßigen Sitzungen des Rats (alle vier Wochen) zu beteiligen.
Gefragt sind:
Mitdenken und kritische Auseinandersetzung, Bereitschaft Gaben und Fähigkeiten zum Nutzen aller einzusetzen, überlegte und kritische Teilnahme am Leben der Gemeinde und die Bereitschaft, sich im Auftrag Jesu Christi zu engagieren.
